Rechtsanwalt Simon Spreng
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Gebühren

So wie es heißt: „Werbung kostet Geld, Nichtwerben kostet Kunden“, sollten Sie rechtzeitig kompetenten juristischen Rat einholen, auch wenn dieser natürlich nicht umsonst zu haben ist. Eine aus Kostengründen unterlassene Rechtsberatung stellt sich in der Folgezeit oft als die teuerste aller Alternativen heraus.

 

Die Rechtsanwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. An dieses Gesetz sind alle Rechtsanwälte gebunden. Sie brauchen daher keine Besorgnis zu haben, dass Sie an einen „besonders“ teuren Rechtsanwalt geraten. Hält der Rechtsanwalt - in selbstverständlich gut begründeten Ausnahmefällen - höhere Gebühren als die gesetzlich vorgesehenen Gebühren für angemessen, ist er unbedingt gehalten, mit Ihnen eine besondere Gebührenvereinbarung abzuschließen.

Im Zivilrecht richten sich die anfallenden Gebühren regelmäßig nach dem Gegenstandswert, bei Gericht „Streitwert“ genannt. Der Rechtsanwalt ist von Gesetzes wegen gehalten, Sie darauf hinzuweisen, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten.

Sie finden deshalb die gesetzliche Vorschrift des § 49 BRAO hier auf dieser Website.

 

Im Falle eines Gerichtsstreits fallen regelmäßig eine Verfahrensgebühr und eine Termingebühr an, die  der Gesetzgeber auf den Cent genau regelt. Die für das Gericht anfallenden Kosten richten sich nach dem Gerichtskostengesetz.

 

Ich gebe Ihnen gerne Auskunft dazu, welche Kosten im Falle eines Rechtsstreits auf Sie zukommen können.

 

Im Strafrecht richten sich die Gebühren ebenfalls nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, wenn keine gesonderten Vereinbarungen getroffen werden. Allerdings sind Honorarvereinbarungen im Strafrecht üblich. Die Höhe der Gebühren richtet sich u.a. nach Umfang und Bedeutung der Angelegenheit, die also vom konkreten Einzelfall abhängen.

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Rechtsanwalt Simon Spreng
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06844 Dessau-Roßlau

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