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Durch die Beratungshilfe
soll es Bürgern mit geringem Einkommen ermöglicht werden, sich beraten
und vertreten zu lassen. Die Beratungshilfe ist Hilfe für die
Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Sie
wird für die meisten Rechtsgebiete gewährt. |
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Beratungshilfe erhält, wer
nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die für eine
Beratung oder Vertretung erforderlichen Mittel nicht aufbringen kann und
keine anderen zumutbaren Möglichkeiten für eine Hilfe hat. Die
beabsichtigte Wahrnehmung seiner Rechte darf nicht mutwillig sein. |
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Die Beratungshilfe erteilen
die Rechtsanwälte, die, wenn nicht besondere Ausnahmen eingreifen, zur Beratungshilfe verpflichtet sind. Das Amtsgericht kann die Beratungshilfe gewähren, soweit dem Anliegen durch eine sofortige Auskunft, einen Hinweis auf andere Möglichkeiten der Hilfe oder die Aufnahme eines Antrags oder einer Erklärung entsprochen werden kann. |
| Erforderlich ist ein Antrag, der mündlich oder schriftlich gestellt werden kann. Sie können den Antrag bei dem Amtsgericht stellen oder Sie können unmittelbar einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Bitte um Beratungshilfe aufsuchen. Der Rechtsanwalt wird Ihren Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe an das Amtsgericht weiterleiten. Für einen schriftlichen Antrag können Sie dieses Formular zu benutzen. |
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