Mahnbescheid:
Das Mahnverfahren ist eine besondere Verfahrensart, mit der ein Gläubiger (Antragsteller) einfacher, schneller und kostengünstiger als bei einer Klage einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner (Antragsgegner) erlangen kann. Die Verfahrensart ist einfacher, weil es in formularmäßiger Form durchgeführt wird, schneller, weil keine mündliche Verhandlung mit rechtlicher Überprüfung und Beweisaufnahme stattfindet, und kostengünstiger, weil Gerichts- und Anwaltsgebühren deutlich geringer ausfallen.
   
Kosten:
Alle Kosten sind vom Schuldner zu tragen, sofern der Schuldner gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch eingelegt hat. Die Kosten werden dem Schuldner auf dem gerichtlichen Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid automatisch in Rechnung gestellt.
Die Kosten für einen Vollstreckungsbescheid entstehen erst, wenn der Schuldner, auch nachdem ihm der gerichtliche Mahnbescheid zugestellt wurde, die Forderung noch nicht beglichen hat.
Ist der Schuldner zahlungsunfähig, die Forderung nicht berechtigt oder bricht der Gläubiger die Eintreibung der Forderung gegenüber dem Schuldner aus eigener Entscheidung vorzeitig ab, sind die Kosten vom Gläubiger zu tragen