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- Was ist vor einer
Eheschließung zu bedenken?
- Welche Rechte und
Pflichten habe ich während bestehender Ehe?
- Was wird aus den
Kindern nach Trennung und Scheidung?
- Wer hat Anspruch auf
Unterhalt und wer muss wie viel Unterhalt an wen wie lange zahlen ?
- Was wird aus
unserem/meinem Haus, unserer/meiner Wohnung, unserem/meinem
Vermögen?
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Das
Familienrecht ist so komplex und durch die Besonderheiten des jeweiligen
Einzelfalls gekennzeichnet, dass eine Beratung und Vertretung durch
einen fundierten Rechtsanwalt Ihres Vertrauens meist unerlässlich ist
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Bei der Scheidung selbst und bei
den Folgesachen oder selbständigen Verfahren betreffend
Sorgerecht, Umgang, Haurat, Wohnungszuweisung und
Versorgungsausgleich erfolgt im Regelfall eine
Kostenaufhebung. Dies bedeutet, die
Gerichtskosten werden zwischen den Eheleuten geteilt,
die Anwaltskosten hat jede Partei selbst zu tragen.
Demgegenüber muss bei einem Verfahren über Kindes- oder
Ehegattenunterhalt und bei Zugewinnausgleichsverfahren
der Verlierer des Prozesses die gesamten Kosten tragen.
Das heißt, der Unterlegene muss die Gerichtskosten, die
Kosten des eigenen Anwaltes und die Kosten des
Gegenanwaltes allein tragen.
Bei einem teilweisen Gewinnen oder Unterliegen werden
die Kosten entsprechend gequotelt. |
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