• Was ist vor einer Eheschließung zu bedenken?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich während bestehender Ehe?
  • Was wird aus den Kindern nach Trennung und Scheidung?
  • Wer hat Anspruch auf Unterhalt und wer muss wie viel Unterhalt an wen wie lange zahlen ?
  • Was wird aus unserem/meinem Haus, unserer/meiner Wohnung, unserem/meinem Vermögen?
Das Familienrecht ist so komplex und durch die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls gekennzeichnet, dass eine Beratung und Vertretung durch einen fundierten Rechtsanwalt Ihres Vertrauens meist unerlässlich ist
   
Bei der Scheidung selbst und bei den Folgesachen oder selbständigen Verfahren betreffend Sorgerecht, Umgang, Haurat, Wohnungszuweisung und Versorgungsausgleich erfolgt im Regelfall eine Kostenaufhebung. Dies bedeutet, die Gerichtskosten werden zwischen den Eheleuten geteilt, die Anwaltskosten hat jede Partei selbst zu tragen.
Demgegenüber muss bei einem Verfahren über Kindes- oder Ehegattenunterhalt und bei Zugewinnausgleichsverfahren der Verlierer des Prozesses die gesamten Kosten tragen. Das heißt, der Unterlegene muss die Gerichtskosten, die Kosten des eigenen Anwaltes und die Kosten des Gegenanwaltes allein tragen.
Bei einem teilweisen Gewinnen oder Unterliegen werden die Kosten entsprechend gequotelt.