Im Zivilrecht richten sich die anfallenden Gebühren regelmäßig nach dem Gegenstandswert, bei Gericht „Streitwert“ genannt.
Der Rechtsanwalt ist von Gesetzes wegen gehalten, Sie darauf hinzuweisen, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten.
Hier finden Sie deshalb die gesetzliche Vorschrift des § 49 BRAO.