Rechtsanwalt Simon Spreng
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Verkehrsrecht

Wer muss den Schaden bezahlen? Kommt eine Versicherung für die Kosten auf? Was ist, wenn der Gegner seine Schuld bestreitet? Sollte man sich bereits am Unfallort zur Schuldfrage äußern?
Welche Schäden sind zu ersetzen? Wer bezahlt den Gutachter, den Verdienstausfall, den Mietwagen und die Reparaturkosten? Unfall im Urlaub: wer kommt für die entgangenen Urlaubsfreuden auf?
In welcher Höhe werden Kosten erstattet? Muss man sein Fahrzeug reparieren oder bekommt man den Schadensersatz auch ohne Reparatur? Wie verhalte ich mich, wenn ein Bußgeld- oder Strafverfahren gegen mich eröffnet wird? Wie kann ich mich gegen den drohenden Führerscheinentzug wehren? Kann man "Radarfallen"-Messungen anfechten?

Haben Sie einen Unfall verursacht/mitverursacht, dann melden Sie den Unfall unverzüglich (binnen einer Woche) Ihrer Haftpflichtversicherung. In der Regel genügt ein Anruf.
Wenn Sie Ansprüche geltend machen müssen, dann verhandeln Sie nie direkt mit dem Unfallgegner. Sie haben einen direkten Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.
Je schwerer der Unfall, desto komplizierter die Schadensregulierung. Holen Sie hierzu anwaltlichen Rat ein. Diese Kosten sind Teil des Schadens.
   
Die Kosten einer Beratung oder bei Bußgeld- und Führerscheinangelegenheiten betragen gemäß § 20 BRAGO - je nach Umfang und Schwierigkeit des Falles - zwischen 15,00 Euro und 180,00 Euro zzgl. MwSt.

Aufnahmebogen Verkehrsrecht
aufnahme-verkehr.pdf
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Allgemeine Vollmacht
vollmacht.pdf
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Bitte beachten Sie auch die Hinweise gemäß $ 49 BRAO sowie die Seiten zur Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.

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