Was ist vor einer Eheschließung zu bedenken? Welche Rechte und Pflichten habe ich während bestehender Ehe? Was wird aus den Kindern nach Trennung und Scheidung? Wer hat Anspruch auf
Unterhalt und wer muss wie viel Unterhalt an wen wie lange zahlen? Was wird aus unserem/meinem Haus, unserer/meiner Wohnung, unserem/meinem Vermögen?
Das Familienrecht ist so komplex und durch die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls gekennzeichnet, dass eine Beratung und Vertretung durch einen fundierten Rechtsanwalt Ihres Vertrauens meist
unerlässlich ist.
Bei der Scheidung selbst und bei den Folgesachen oder selbständigen Verfahren betreffend Sorgerecht, Umgang, Haurat, Wohnungszuweisung und Versorgungsausgleich erfolgt im Regelfall eine
Kostenaufhebung. Dies bedeutet, die Gerichtskosten werden zwischen den Eheleuten geteilt, die Anwaltskosten hat jede Partei selbst zu tragen.
Demgegenüber muss bei einem Verfahren über Kindes- oder Ehegattenunterhalt und bei Zugewinnausgleichsverfahren der Verlierer des Prozesses die gesamten Kosten tragen. Das heißt, der Unterlegene muss
die Gerichtskosten, die Kosten des eigenen Anwaltes und die Kosten des Gegenanwaltes allein tragen.
Bei einem teilweisen Gewinnen oder Unterliegen werden die Kosten entsprechend gequotelt.
Haben Sie schon an die Regelung Ihrer Verhältnisse für den Fall Ihres Ablebens gedacht? Steht in diesem Fall innerhalb der Familie Streit ins Haus? Gilt es einzelne Familienmitglieder besonders abzusichern, sei es den Partner oder ein behindertes Kind? Dann sollten Sie rechtzeitig für klare Verhältnisse und Rechtssicherheit sorgen.
Meine Kanzlei hilft Ihnen gerne dabei, schon im Vorfeld künftigen Zwist oder ein „böses Erwachen“ zu vermeiden.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise gemäß § 49 BRAO sowie die Seiten zur Beratugnshilfe und Prozesskostenhilfe.