Sie haben einen Anhörungsbogen oder gar schon einen Bußgeldbescheid erhalten? Sie halten den darin enthaltenen Vorwurf für nicht gerechtfertigt? Oder auch wenn der Tatvorwurf als solcher zutrifft: Sie wollen ein Fahrverbot abwenden, weil Sie auf Ihren Führerschein angewiesen sind?
Dann sollten Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten wahrnehmen!
Allerdings kann ich Ihnen nicht raten, dies selbst zu tun, denn alles, was Sie angeben, kann und wird gegebenenfalls gegen Sie verwendet werden. Aus meiner beruflichen Erfahrung heraus kann ich Ihnen versichern, dass juristische Laien in den allermeisten Fällen nicht überblicken können, welche Schlüsse andere aus deren Äußerungen ziehen.
Wenn Sie also den Ihnen gemachten, nicht gerechtfertigten Vorwurf nicht auf sich sitzen lassen wollen, dann kontaktieren Sie meine Kanzlei möglichst frühzeitig, bevor Sie selbst - natürlich unbeabsichtigt - möglicherweise für Sie negative Fakten schaffen.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise gemäß $ 49 BRAO sowie die Seiten zur Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.