Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden
Sollten Sie angezeigt worden sein, wird in der Regel zunächst die Polizei tätig und fordert Sie auf, sich zu den Anschuldigungen zu äußern. An dieser Stelle möchte ich Ihnen raten, gegenüber der
Polizei keinerlei Angaben zur Sache zu machen, bevor Sie sich nicht durch einen Rechtsanwalt haben beraten lassen. Sie sind gegenüber der Polizei lediglich verpflichtet Angaben zu Ihrer Person zu
machen. Ihr Rechtsanwalt hat auch die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Akten und kann die Sachlage somit besser abschätzen, als wenn Sie versuchen durch Aussagen bei der Polizei sich selbst zu
verteidigen oder zu entlasten.
Rechtsschutzversicherung
Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel nur die Kosten der Strafverteidigung bei fahrlässig begangenen Delikten und auch nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Soweit vereinbarte
Gebühren die gesetzlichen Gebühren überschreiten, so ist dieser Anteil, auch wenn Sie rechtsschutzversichert sind, in jedem Fall von Ihnen zu tragen. Da jedoch eine eventuelle Verurteilung
gravierende und unübersehbare Folgen für Sie haben haben kann, sollten Sie hier nicht am falschen Ende sparen, sondern sich früh genug anwaltlichen beraten lassen.
Bitte beachten Sie auch unsere Seiten zur Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.