Die Rechtsanwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. An dieses Gesetz sind alle Rechtsanwälte gebunden. Sie brauchen daher keine Besorgnis zu haben, dass Sie an einen „besonders“ teuren Rechtsanwalt geraten.
Hält der Rechtsanwalt - in selbstverständlich gut begründeten Ausnahmefällen - höhere Gebühren als die gesetzlich vorgesehenen Gebühren für angemessen, ist er unbedingt gehalten, mit Ihnen eine besondere Gebührenvereinbarung abzuschließen.