Sie haben eine passende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen?
Soweit Ihnen bereits eine schriftliche Deckungszusage vorliegt, bringen Sie diese bitte zum ersten Termin mit.
Sollte Ihnen noch keine schriftliche Deckungszusage vorliegen, hole ich diese gerne für Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Hierfür benötige ich dann die Kontaktdaten der Schadenabteilung Ihrer Versicherung (Anschrift, Tel,-Nr. Fax-Nr.) und die Versicherungsscheinnummer.